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PV-Pflicht NRW 2026: Warum die Thermografie zum Pflicht-Folgeschritt gehört

Seit dem 1. Januar 2026 greift in Nordrhein-Westfalen die dritte und letzte Stufe der Solarpflicht: Wer die Dachhaut eines Bestandsgebäudes vollständig erneuert, muss auf mindestens 30 Prozent der geeigneten Dachfläche eine Photovoltaikanlage installieren. Rechtsgrundlage ist § 42a der Bauordnung NRW in Verbindung mit der Solaranlagen-Verordnung NRW (SAN-VO NRW). Was in der öffentlichen Debatte bisher untergegangen ist: Mit der Installation ist die Pflicht des Eigentümers nicht erledigt. Wer eine PV-Anlage errichtet, ist gleichzeitig für deren dauerhaft sichere Funktion verantwortlich – und dazu gehören belastbare Prüfnachweise. Genau an dieser Stelle wird die Thermografie zum unterschätzten Folgeschritt.

 

 

Was §42a BauO NRW seit 2026 konkret verlangt

Die Solarpflicht wurde in NRW schrittweise eingeführt und ist seit Anfang 2026 vollständig in Kraft:

  • seit 01.01.2024: Pflicht bei neuen Nichtwohngebäuden
  • seit 01.01.2025: Pflicht bei neuen Wohngebäuden
  • seit 01.01.2026: Pflicht bei vollständiger Dachsanierung von Bestandsgebäuden (Wohn- und Nichtwohnbau)

Die Mindestbelegung liegt bei 30 Prozent der geeigneten Dachfläche. Für Bestandsgebäude mit bis zu zehn Wohneinheiten gilt alternativ eine Pauschalregelung mit einer Mindestleistung zwischen 3 und 8 kWp. Ausnahmen bestehen bei Denkmalschutz, statischer Untragfähigkeit, wirtschaftlicher Unzumutbarkeit oder ungeeigneter Dachfläche. Bei Verstößen können die Bauaufsichtsbehörden Bußgelder verhängen – rechtlich handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 87 BauO NRW.

 

 

Der Punkt, den viele übersehen: Installation ist nicht Inbetriebnahme

In der Diskussion um die Solarpflicht dominiert bisher die Frage: Muss ich überhaupt? Was in der Beratung deutlich weniger Beachtung findet, ist die Frage nach dem Danach. Sobald eine PV-Anlage netzgekoppelt in Betrieb genommen wird, greifen zwei technische Regelwerke, die der Gesetzgeber und die Versicherer voraussetzen:

  • DIN EN IEC 62446-1 – regelt die Inbetriebnahmeprüfung und Dokumentationnetzgekoppelter PV-Systeme. Sie verlangt eine strukturierte Prüfdokumentation, die dem Anlagenbetreiber nach der Installation zu übergeben ist.
  • IEC TS 62446-3 – legt fest, wie eine normkonforme Outdoor-Infrarot-Thermografie an PV-Anlagen durchzuführen und zu dokumentieren ist. Sie ist die praxistaugliche Ergänzung zur elektrischen Prüfung und wird zunehmend in Versicherungsklauseln adressiert.

Björn Alexander, Gründer der SKYLENZ Drohnenservice in Hamminkeln, beobachtet die Situation direkt an der Anlagenfront: „Viele Eigentümer denken, mit der Installation und dem Netzanschluss sei das Kapitel PV-Pflicht abgehakt. Rechtlich gesehen erfüllt das die Bauordnung – aber es erfüllt eben nicht die Anforderungen, die Versicherer und Hersteller inzwischen an einen dokumentierten Anlagenzustand stellen. Da klafft eine Lücke, die im Schadensfall teuer wird.“

 

Warum eine Erst-Thermografie bei Neuanlagen sinnvoll ist

Der Zeitpunkt kurz nach der Inbetriebnahme ist aus mehreren Gründen strategisch:

  • Baseline-Aufnahme: Eine Thermografie unmittelbar nach Inbetriebnahme dokumentiert den Ausgangszustand jedes einzelnen Moduls. Auffälligkeiten, die später auftreten, lassen sich damit klar von Herstellungsfehlern und Installationsschäden abgrenzen.
  • Garantieanspruch: Module haben typischerweise 25 Jahre Leistungsgarantie, Wechselrichter 5 bis 10 Jahre. Ohne dokumentierten Zustand bei Inbetriebnahme wird ein Garantiefall zur Beweisproblematik.
  • Installationsfehler: Nicht jeder Fehler zeigt sich sofort im Ertragsprotokoll. Lose Kontakte, mechanisch beschädigte Zellen oder verpolte Bypass-Dioden werden erst thermisch sichtbar – und lassen sich in der Gewährleistungsphase noch verlustfrei durch den Installateur beheben.
  • Versicherungsschutz: Seit dem 1. Januar 2024 verlangt die VdS-Klausel SK 3602 von gewerblichen Anlagenbetreibern einen dokumentierten Prüfnachweis nach DIN EN 62446-1. Für private PV-Anlagen ist die Klausel noch nicht flächendeckend Standard, wird aber zunehmend auf Wohngebäude-Versicherungen übertragen.

 

 

Was Bauherren und Sanierer jetzt konkret tun sollten

Für Eigentümer, die 2026 unter die Solarpflicht fallen, ergibt sich eine dreistufige Prüfkaskade:

1. Vor der Installation

Die geeignete Dachfläche muss präzise ermittelt werden – die 30-Prozent-Quote bezieht sich auf die geeignete Fläche, nicht auf die gesamte Dachfläche. Verschattungen, Gauben, Kamine, statische Grenzen und Denkmalauflagen reduzieren das rechnerische Soll erheblich. Eine drohnenbasierte Dachvermessung mit RTK-GPS liefert die belastbare Ausgangsbasis – zentimetergenau und ohne Gerüst.

2. Bei der Inbetriebnahme

Der Installateur ist nach DIN EN 62446-1 zur elektrischen Inbetriebnahmeprüfung verpflichtet. Die Erst-Thermografie als Baseline sollte innerhalb der ersten Betriebswochen erfolgen – idealerweise vor Ablauf der Gewährleistung. Sie ergänzt die elektrische Prüfung um die thermische Perspektive und deckt Installationsfehler auf, die im reinen Kennlinien-Test nicht sichtbar werden.

3. Im laufenden Betrieb

IEC TS 62446-3 empfiehlt eine wiederkehrende Thermografie im Vierjahres-Rhythmus. Bei gewerblichen Anlagen und Solarparks sind ein- bis zweijährige Zyklen üblich. Für private Aufdachanlagen empfehlen Fachleute mindestens eine Zwischenprüfung nach zwei bis drei Jahren – gerade nach thermisch belastenden Sommern wie 2026.

 

 

Der Ansatz von SKYLENZ: Norm plus Meteorologie

Die drohnenbasierte Thermografie an PV-Anlagen ist inzwischen ein etabliertes Verfahren – aber sie steht und fällt mit der Einhaltung der IEC TS 62446-3. Die Norm verlangt mindestens 600 W/m² Einstrahlung auf Modulebene, Windgeschwindigkeiten unter 4 m/s und eine kalibrierte Kamera mit einer thermischen Auflösung von ≤ 0,1 K. Ohne diese Bedingungen ist eine Wärmebildaufnahme zwar möglich, aber gegenüber Versicherer und Gutachter nicht belastbar.

Björn Alexander ist Meteorologe und STS-zertifizierter Drohnenpilot – eine Kombination, die im Markt selten ist. Er plant Flugfenster für jede Anlage individuell auf Basis der aktuellen Wetterprognose und sagt Termine kurzfristig ab, wenn Einstrahlung oder Wind nicht passen. Für die SKYLENZ-Kunden bedeutet das: keine Aufnahmen zweifelhafter Aussagekraft, sondern normkonforme Berichte, die vor Versicherer, Solarteur und im Streitfall vor Gericht Bestand haben.

„Wir sagen lieber einen Termin ab, als einen Bericht auszuliefern, der die Grenzwerte der Norm reißt. Der Kunde bekommt sonst ein Dokument, das im Ernstfall nicht hält.“ — Björn Alexander.

 

 

Was kostet die Baseline – und was sie einspart

Eine erstmalige Thermografie einer typischen Aufdach-PV-Anlage im Einfamilienhaus-Bereich (bis 15 kWp) liegt im untersten dreistelligen Bereich. Bei gewerblichen Anlagen im Bereich 100–500 kWp bewegt sich der Aufwand entsprechend höher. Zwei Kosten-Nutzen-Effekte stehen dem gegenüber:

  • Eine defekte Bypass-Diode kostet dauerhaft rund 33 Prozent der Leistung des betroffenen Moduls. In einer 10-kWp-Anlage ist das ein jährlicher Ertragsverlust im mittleren zweistelligen Euro-Bereich – pro Jahr, dauerhaft.
  • Ein nicht dokumentierter Vorschaden im Garantiefall wird zum Beweisproblem. Ohne Baseline lässt sich schwer belegen, dass ein Modul bereits ab Werk defekt war. Ein dokumentierter Ausgangszustand aus der Erst-Thermografie ist die einzige belastbare Grundlage.

Die Erst-Thermografie amortisiert sich in der Praxis meist schon dann, wenn ein einziger Installationsfehler in der Gewährleistungsphase erkannt und behoben wird.

 

 

Fazit

Die PV-Pflicht in NRW ist mit der Installation der Anlage nur zur Hälfte erfüllt. Die andere Hälfte ist der Nachweis eines dokumentierten, prüfbaren Anlagenzustands – geregelt in DIN EN 62446-1 (Inbetriebnahme) und IEC TS 62446-3 (wiederkehrende Thermografie). Bauherren, die 2026 unter § 42a BauO NRW fallen, sollten die Erst-Thermografie fest in ihre Projektplanung aufnehmen. Sie ist der stille Baustein, der die neue PV-Anlage rechtlich und versicherungstechnisch auf sicheren Boden stellt.

→ Erst-Thermografie für Ihre neue PV-Anlage anfragen

 

 

Häufige Fragen

Gilt die PV-Pflicht auch für Einfamilienhäuser bei Dachsanierung?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt § 42a BauO NRW auch für Bestandsgebäude, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wird. Die Regelung erfasst Wohn- und Nichtwohngebäude gleichermaßen. Ausnahmen bestehen bei Gebäuden unter 50 m² Nutzfläche, Denkmalschutz, unzureichender Statik und wirtschaftlicher Unzumutbarkeit.

Ist eine Thermografie gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, eine Thermografie ist nicht direkt gesetzlich vorgeschrieben. Verpflichtend ist die elektrische Inbetriebnahmeprüfung nach DIN EN 62446-1. Die Thermografie nach IEC TS 62446-3 ergänzt diese Prüfung – für gewerbliche Anlagen ist sie über die VdS-Klausel SK 3602 zunehmend Voraussetzung für den vollen Versicherungsschutz.

Wann ist der ideale Zeitpunkt für die Erst-Thermografie?

Innerhalb der ersten Betriebswochen nach Inbetriebnahme, spätestens aber vor Ablauf der Gewährleistungsfrist. Nur so lassen sich Installationsfehler noch beim Installateur reklamieren und ein belastbarer Baseline-Zustand dokumentieren.

Welche Wetterbedingungen sind erforderlich?

Nach IEC TS 62446-3 mindestens 600 W/m² Einstrahlung auf Modulebene und Windgeschwindigkeiten unter 4 m/s. Die Anlage muss zudem in Betrieb sein und mindestens 20 Prozent ihrer Nennleistung erzeugen.

Wie erfolgt die Bewertung der Aufnahmen?

Die Norm klassifiziert Temperaturdifferenzen (ΔT) in drei Kategorien: unter 2 K gilt als Rauschen, 2 bis 10 K als Auffälligkeit zur Beobachtung, über 10 K als ernsthafter Defekt mit sofortigem Handlungsbedarf.

Wer sollte die Erst-Thermografie durchführen?

Empfehlenswert ist ein Anbieter, der die IEC TS 62446-3 einhält, mit RTK-GPS und einer kalibrierten Wärmebildkamera (NETD ≤ 0,1 K) arbeitet und die Messbedingungen dokumentiert. Meteorologisches Fachwissen für die Flugfensterplanung ist ein Qualitätsindikator.

 

 

Quellen:

§ 42a BauO NRW / Solaranlagen-Verordnung NRW (SAN-VO NRW) (Amtliche Fassung, Landesrecht NRW)

Solarpflicht in NRW – Wann Photovoltaik aufs Dach muss (Verbraucherzentrale NRW, Mai 2026)

Solardachpflicht NRW: Ab 2026 auch bei Dachsanierung (Wohneigentum NRW, November 2025)

E DIN EN IEC 62446-1 (VDE 0126-23-1):2025-02 (DKE – Deutsche Kommission Elektrotechnik)

IEC TS 62446-3:2017 – Outdoor infrared thermography (International Electrotechnical Commission)

PV-Thermografie und Versicherungsschutz – VdS-Klausel SK 3602 (SKYLENZ, Grundlagenartikel)

PV-Pflicht NRW 2026: Neubau, Dachsanierung, Bußgelder (Greenox Group, Übersicht Bußgeldrahmen)

 

 

Hinweis zum Teaser-Bild: KI-generiertes Bild

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