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Rehkitzrettung 2026: Förderung beantragen, Zuschuss für Drohnen – auch am Niederrhein!

Rehkitzrettung 2026: Bis 3.000 € Förderung für Drohnen beantragen

Rehkitze vor dem Mähtod schützen – und dabei bis zu 3.000 € Förderung erhalten? Das geht! Das Bundesministerium fördert 2026 wieder die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung. Antragsfrist: bis 30. Juni 2026. In diesem Beitrag erfährst du alles zur Förderung, den technischen Anforderungen und dem genauen Ablauf – Schritt für Schritt erklärt.

Förderung 2026: 3.000 € Zuschuss pro Drohne

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert auch 2026 wieder die Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung. Das Fördervolumen beträgt 2,1 Millionen Euro. Per Drohne gibt es einen Festbetrag von bis zu 3.000 €, was bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben entspricht, maximal jedoch 3.000 €. Jeder Antragsteller kann nur eine Drohne fördern.

Wer ist förderfähig?

  • Eingetragene Kreisjagdvereine
  • Jägervereinigungen auf Kreisebene (Rechtsform: eingetragener Verein)
  • Weitere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, deren Satzung die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder Rettung von Wildtieren, vorrangig Rehkitze, bei der Wiesenmahd umfasst

Noch keine Drohne, noch kein Verein? Wir können Euch bei dieser Herzensangelegenheit helfen.

Technische Anforderungen der Drohne

Die Drohne muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:

  • Kombination aus Echtbild- und Wärmebildkamera
  • Flugzeit mindestens 20 Minuten
  • Home-Return-Funktion
  • CE-Kennzeichnung nach EU-Verordnungen
  • Fabrikneu (gebrauchte Drohnen sind nicht förderfähig)

Falls es jetzt schnell gehen muss und Sie noch Flächen abzusuchen haben, dann wenden Sie sich sehr gerne an unser Team.

Wie läuft die Förderung?

Schritt 1: Antrag stellen

Der Antrag erfolgt ausschließlich online über das Förderportal des Bundes (foerderportal.bund.de). Die Antragsfrist ist bis 30. Juni 2026 – eine strikte Ausschlussfrist! Benötigte Dokumente (als PDF): aktuell gültige Vereinssatzung, Auszug aus dem Vereinsregister, Vollmachten (beivertretung) und Eigenerklärung zur Eignung der Drohne.

Schritt 2: Zuwendungsbescheid erhalten

Die BLE prüft den Antrag. Bei Bewilligung erhältst du einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.

Schritt 3: Drohne kaufen

WICHTIG: Nur nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kaufen! Ein vorzeitiger Kauf führt zum kompletten Förderverlust. Gebrauchte Drohnen sind nicht förderfähig.

Schritt 4: Verwendungsnachweis einreichen

Digital über das Förderportal bis 30. September 2026.

Schritt 5: Auszahlung

Die Fördergelder werden bis spätestens 31. Dezember 2026 ausgezahlt.

TIPP: Rechtzeitig starten – die Antragsfrist endet am 30. Juni 2026! 

Wenn Sie mehr zum Thema wissen wollen, dann können Sie sehr gerne Kontakt mit uns aufnehmen oder sich an unseren technischen Partner, nämlich die Firma CopterPro wenden. Hier gibt es auch die passende Drohne.

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